Sehr geehrte KollegInnen!

Sehr geehrte HüttenbesitzerInnen!

Aus gegebenem Anlass weisen wir wiederholt darauf hin, dass vor einem beabsichtigten Verkauf oder auch nur überlass einer Fischerhütte,  der Vereinsvorstand im Vorhinein zu verständigen und dessen Einverständnis einzuholen ist. Bei zuwiderhandeln wird von der Vereinsleitung keine Betriebserlaubnis erteilt bzw. Angellizenzen ausgestellt.