Aus gegeben Anlass machen wir darauf aufmerksam das das Auslegen von Krebstellern nur unter Aufsicht erlaubt wurde. Unbeaufsichtigte Angelgeräte werden entfernt und vernichtet. Sobald ein Krebsteller ausgelegt wird, ist auch nur mehr eine Angelrute zulässig!
Hier ein Auszug aus der Fischereiordnung!
„Die Verwendung eines beaufsichtigten Krebstellers ist erlaubt, wenn dadurch die Gesamtzahl o.a.Angelzeuge nicht überschritten wird.“