Sehr geehrte Mitglieder!

Ein Grundstücksbesitzer fühlt sich hier offensichtlich gestört und unterstellt das uns Fischern. Sollte sich ein Kollege von uns damit angesprochen fühlen Sie wird er ersucht das Befahren von Grundstücken wie in der Fischereiordnung vorgesehen zu unterlassen. Die angeführten Grundstücke befinden sich Nordöstlich hinter dem Eisenbahnerteich

Das Zuwiderhandeln ( Beschädigung des Vereinsansehens) wird mit Lizenzentzug bzw. mit Vereinsausschluss bestraft.